Counterjihad

12. Januar 2009

Europas Niedergang – Hurra, wir kapitulieren!

Veröffentlicht in The Brussels Journal, 17. September 2008,

Übersetzung von Thatcher

Diese Geschichte ist äußerst ernst gemeint. Die Europäische Union ist jetzt an dem Punkt angelangt, das zu tun, worauf sich erfahrene Bürokraten schon vor Jahren in Treffen mit islamischen Nationen geeinigt haben, wie es Bat Ye’Or in ihrem Buch über Eurabien dokumentiert hat: Scharia-Recht in europäischen Ländern offiziell anerkennen.

Ein Zitat aus dem Blog „Gates of Vienna“, 16. September 2008:

Moslems, die in den Ländern der EU leben, werden in Zukunft in der Lage sein, sich nach schariatischem Recht scheiden zu lassen. Das glaubt die EU-Kommission, die empfiehlt, dass ein Ehepaar wählen können sollte, dem Recht welchen Landes sie im Fall der Scheidung folgen wollen — solange sie irgendeine Art von Verbindung zu dem Land haben, für das sie sich entscheiden. Aufgrund dänischer Opt-out-Vorkehrungen wird diese EU-Regelung sich nicht direkt auf Dänemark auswirken. Doch der Sprecher der dänische Volkspartei, Morten Messerschmidt, ist immer noch sehr besorgt wegen dieses Vorhabens: „Es ist eine komplett schwachsinnige Idee, dass die Kommission die Möglichkeit gewährt, unmenschliches Scharia-Recht in der EU anzuwenden“, sagte er MetroXpress.

Ein Zitat von Serge Trifkovic aus dem Chronicles Magazine-Blog, 16. September 2008:

Britische Zeitungen berichten, dass Scharia-Recht offiziell in Großbritannien in Kraft gesetzt worden ist, indem Scharia-Gerichten die Macht gegeben wurde, Fälle nach moslemischem Zivilrecht zu regeln, bemerkenswerterweise auch bei Fällen, wo es um das Schlagen von Ehefrauen geht. Gordon Browns Labour-Regierung „hat in aller Stille die Machtübertragung an Scharia-Richter abgesegnet, so dass sie Fälle von Scheidung und Finanzstreitigkeiten bis hin zu häuslicher Gewaltanwendung entscheiden dürfen.“ Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass islamische Entscheidungen ab jetzt mit der vollen Macht des Justizsystems, durch die County Courts oder den High Court, vollstreckbar werden. [...]

Entgegen dem christlichen Konzepts von Legitimität der Regierung (Röm 13,1) verurteilt der Islam die Akzeptanz jeder anderen Form des Rechts (als der Scharia, A.d.Ü.) als Rebellion gegen Allahs Oberhoheit (Koran 5;50). Moslems glauben, dass die Scharia als Richtschnur für die Gültigkeit jeglichen positiven Rechts verwendet werden solle. Christus anerkannte die Herrschaft der menschlichen Regierung als legitim, als er sagte: „Gebt daher dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist“ (Matthäus 22;21). Im Islam gibt es dagegen keine solche Unterscheidung zwischen Weltlichem und Göttlichem. Die Scharia ist mitnichten ein „religiöses Gesetz“, sondern eine Vermischung von politischer Theorie und Strafrecht, das die Bestrafung von Übertretern durch das Schwert des Staates vorsieht. Um legitim zu sein, muss alle politische und gesetzgeberische Macht bei denen liegen, die Allahs Autorität und seinem offenbarten Willen gehorchen, der durch seinen Propheten herabgesandt wurde (Koran 5;59). Die Scharia soll auf die ganze Menschheit angewendet werden, so wie der Koran für die ganze Schöpfung gilt. Alles Recht, das damit nicht vereinbar ist, ist null und nichtig, und zwar nicht nur für Moslems, sondern für die gesamte Menschheit. Juden, Christen und Heiden sind ebenfalls der Scharia unterworfen, und vom Standpunkt Mohammeds her können sie sich nicht auf die Urteile und moralischen Prinzipien vorheriger Offenbarungen berufen (Koran 4;60). Der Rückgriff auf jede andere Autorität ist nicht nur ungerechtfertigt, sondern satanisch. Die Nichtmoslems sind in allen Angelegenheiten nach den Gesetzen des Islam zu richten, „ob ihnen das gefällt oder nicht, ob sie zu uns kommen oder nicht“. Die Scharia steht über der Vernunft, über dem Gewissen, über der Natur. Ihr fehlender Anspruch an moralische Grundlagen ist ausdrücklich festgeschrieben: es gibt keinen „Geist des Gesetzes“ im Islam, keine Würdigung der Konsequenzen von Taten. Weder die Offenbarung noch die Tradition dürfen in Frage gestellt werden, geschweige denn dürfe irgendein anderer juridischer Standard angewendet werden — auf keinen Fall dürfe man sich auf ein „Naturrecht“ berufen, das der Mensch als solcher inhärent besäße. (Koran 5;45)

2 Kommentare »

  1. Dieser ist bisher nicht übersetzt; ich kümmere mich darum.

    Die noch nicht übersetzten Artikel werden schon langsam knapp, oder? Vielleicht sollte auf der Startseite des Blogs ein Button sein, der dasselbe leistet wie „Explore Posts in the same Categories: noch nicht übersetzt“, womit ich diesen hier fand.

    Kommentar von Thatcher — 12. Januar 2009 @ 05:18

  2. Kann ab jetzt oben rechts angeklickt werden.

    Meine Güte, das sind ja wirklich nicht mehr viele! Der Bienenfleiß der Übersetzer hat den Vorrat ganz schön zusammenschmelzen lassen. In ein paar Tagen gibt es Nachschub. Versprochen!

    Kommentar von Manfred — 12. Januar 2009 @ 22:51


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